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Kosten einer HBO-Therapie sind zu erstatten

Das BSG hat der Klägerin den Anspruch auf Kostenübernahme gegen die gesetzliche Krankenversicherung  für eine ambulante hyperbare Sauerstofftherapie (HBO-Therapie) bei ischämischem diabetischem Fußsyndrom zugesprochen. Die Klägerin beantragte im Jahr 2008 die Kostenübernahme für die o.g. Therapie bei der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Klägerin war auf diese Therapie angewiesen, da andernfalls eine Amputation des Fußes zu befürchten war. Die GKV hat die Kostenübernahme abgelehnt, da der Gemeinsame Bundesausschuß lediglich eine positive Empfehlung für die Durchführung einer solchen Therapie in stationärer Form gegeben hatte. Das BSG sprach nunmehr der Klägerin den Anspruch zu, da es in diesem Fall ausnahmsweise aufgrund eines Systemversagens davon ausging, dass es keiner positiven Empfehlung des GBA bedurfte. Nach Auffassung des BSG hätte der GBA mit Inkrafttreten der Änderung der Richtlinien Methoden Krankenhaus am 26.06.2008 für die genannte Indikation die vertragsärztliche Versorgung erweitern müssen, da andernfalls eine unvereinbare Therapielücke entstanden wäre.

Die Klägerin bekommt nunmehr die Kosten für die Behandlung in Höhe von 6.944,00 € erstattet.

SG Aachen - S 13 KR 125/09 -

LSG Nordrhein-Westfalen - L 1 (16) KR 207/09 -

Bundessozialgericht - B 1 KR 44/12 R -

 

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht Julia Hillenbrand